Präambel & Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG / DSA)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ oder „Terms“) regeln die Erbringung professioneller Software-Entwicklungsleistungen, Fractional-CTO-Beratung, KI-Modernisierung und Cloud-Architektur durch Alkentar Technologies („Alkentar“) gegenüber gewerblichen Kunden („Kunde“).
Gemäß Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie) handelt Alkentar als eingetragenes Ingenieur- und Technologieberatungsunternehmen. Mit Unterzeichnung eines Leistungsvertrags (Statement of Work – SOW) erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bzw. vergleichbarer europäischer Handelsvorschriften. Verbraucher sind ausgeschlossen.
Leistungsumfang & Kooperationsmodelle
Alkentar erbringt Leistungen in zwei Kernbereichen:
1. Startup MVP Studio: Architektur und Realisierung marktreifer MVPs, skalierbarer Backends und investorenfähiger Codebasen in 4 bis 8 Wochen.
2. Enterprise KI & Systemmodernisierung: Ablösung monolithischer Altsysteme via Strangler-Fig-Pattern, Vektordatenbank-Pipelines und autonome Agentensysteme.
Genaue Meilensteine, Budgets und Leistungsbeschreibungen werden in individuellen Statements of Work (SOW) vereinbart.
Statements of Work & Abnahmeverfahren
Unsere Projekte werden in agilen 2-Wochen-Sprints abgewickelt:
• Sprint-Demos: Jeden Freitag stellt Alkentar eine funktionierende Staging-Umgebung zur Verfügung.
• Abnahmefrist: Nach Übergabe eines Meilensteins hat der Kunde zehn (10) Werktage Zeit, die Ergebnisse anhand der im SOW definierten Kriterien zu prüfen.
• Fiktive Abnahme: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme schriftlich bestätigt, die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt oder innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel rügt.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Fachinformationen, API-Zugänge und Designfreigaben rechtzeitig beizubringen. Durch Verzögerungen des Kunden verschieben sich vereinbarte Meilensteinfristen entsprechend.
Rechte am geistigen Eigentum & Nutzungsrechte
• Individuelle Arbeitsergebnisse: Mit vollständiger Begleichung der Vergütung überträgt Alkentar dem Kunden das ausschließliche, weltweite, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen individuell erstellten Codezeilen, Schemata und Dokumentationen.
• Vorbestehende Tools & Bibliotheken (Background IP): An wiederverwendbaren Bibliotheken und Hilfs-Skripten räumt Alkentar dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, weltweites Nutzungsrecht als Bestandteil des Werks ein.
• Kundendaten: Alkentar erwirbt keinerlei Rechte an Kundendaten, Geschäftsdaten oder vorgegebenem Kundencode.
Unsere IP-Klauseln sind so formuliert, dass sie die technische Prüfung führender europäischer Wagniskapitalgeber (VCs) anstandslos bestehen.
Vergütung, Rechnungsstellung & Zahlungsverzug (Richtlinie 2011/7/EU)
Vergütungen verstehen sich in Euro (EUR) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen fällig.
Bei Zahlungsverzug greifen die gesetzlichen Verzugszinsen nach Richtlinie 2011/7/EU (Basiszinssatz zzgl. 9 Prozentpunkte für Entgeltforderungen bei Handelsgeschäften).
Geheimhaltung & Schutz von Geschäftsgeheimnissen (EU 2016/943)
Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß Richtlinie (EU) 2016/943 bzw. GeschGehG. Diese Pflicht gilt für 5 Jahre nach Vertragsende und zeitlich unbegrenzt für Quellcode.
Gewährleistung & 30-Tage-Mängelbeseitigung
Alkentar gewährleistet die vertragsgemäße Erstellung nach dem anerkannten Stand der Technik. Alkentar behebt reproduzierbare Mängel, die innerhalb von 30 Kalendertagen nach Übergabe gerügt werden, kostenfrei.
Haftungsbeschränkung nach europäischem Standard
1. Unbeschränkte Haftung: Alkentar haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Kardinalpflichten: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Alkentar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Haftungsobergrenze: Die Gesamthaftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf die vom Kunden im vorangegangenen 12-Monats-Zeitraum gezahlte Vergütung beschränkt.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Alkentar.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: ec.europa.eu/consumers/odr.
Fragen zu unseren rechtlichen Bedingungen?
Unsere europäischen Datenschutzbeauftragten und Rechtsexperten stehen Ihnen zur Verfügung.